+++ Einsatz BR6 Brand eines landwirtschaftliches Anwesen +++

Datum: 22. September 2021 um 13:23
Alarmierungsart: BR 6
Dauer: 8 Stunden 37 Minuten
Einsatzart: Brandeinsatz 
Einsatzort: Ruppertshofen, Steinenbach
Mannschaftsstärke: 32
Einheiten und Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: FFW Durlangen , FFW Eschach , FFW Gschwend , FFW Ruppertshofen , FFW Spraitbach , FFW Täferrot , Landwirte , Polizei , SEG , TEL 


Einsatzbericht:

Am Mittwoch, 22.09.2021 gegen 13:30 wurde die Feuerwehr Mutlangen zur Unterstützung der Feuerwehr Ruppertshofen in den Ortsteil Steinenbach alarmiert. Dort brannte ein Wohnhaus mit anliegender Scheune.
Die Hauptaufgaben waren: Brandbekämpfung mittels Drehleiter und Wasserförderung vom Wasserturm Tonolzbronn bis zur Einsatzstelle (ca. 1600m) mittels GW-L2.

Aus dem Pressebericht des Polizeipräsidiums Aalen:
Am Mittwoch um kurz vor 13 Uhr wurde dem Polizeipräsidium Aalen der Brand eines Wohnhauses in Steinenbach gemeldet. Bereits wenige Minuten später griff das Feuer auf eine danebenstehende Scheune über. Durch die Feuerwehren aus Ruppertshofen, Spraitbach, Gschwend, Durlangen, Mutlangen, Eschach und Täferrot, die mit insgesamt 120 Einsatzkräften und 23 Fahrzeugen vor Ort kamen, konnte verhindert werden, dass das Feuer auf weitere Gebäude übergriff, nachdem bereits durch Funkenflug zwei Heulager in etwa 80 Meter Entfernung entzündet wurden. Zwei Personen mussten aufgrund einer Rauchgasintoxikation in ein nahe gelegenes Krankenhaus verbracht werden.
Nach ersten Erkenntnissen kann ein technischer Defekt an einer auf dem Scheunendach installierten Photovoltaikanlage bzw. den dazugehörigen Wechselrichtern, welche sich im Wohnhaus befanden, als Brandursache nicht ausgeschlossen werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt (16 Uhr) konnte der Brand, nach einem anfänglichen Wasserproblem, welches mit Hilfe der umliegenden Landwirte vorübergehend überbrückt werden konnte, unter Kontrolle gebracht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt dauern die Löscharbeiten allerdings noch an.
Nach einer anfänglichen, vorsichtigen Schätzung muss von einem Schaden in Höhe von mindestens 500.000 Euro ausgegangen werden.

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